Anmeldung erforderlich
Für die Abgabe von Geboten ist eine Identifizierung über Discord erforderlich. Übermittlungen via Discord gelten gemäß § 34 (2) ZPO als sicherer Übermittlungsweg und werden der Vollstreckungsakte zugeordnet.
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Mit der Anmeldung erkennen Sie an, dass abgegebene Gebote im Pfändungsprotokoll vermerkt werden (§ 155 (3) ZPO) und der gerichtlichen Aktenführung unterliegen.
