Öffentliche Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge.
Über das Versteigerungsportal der Justiz Rheinstadt können Bürgerinnen und Bürger auf gepfändete Fahrzeuge bieten, die im Wege der Mobiliarvollstreckung gemäß §§ 149 ff. ZPO öffentlich versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt gem. § 155 (2) lit. b ZPO als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über diese amtliche Versteigerungsplattform.
Aktuell laufende Versteigerungen
Bietfrist endet jeweils zum angegebenen Zeitpunkt (MEZ/MESZ).
Aktuell sind keine Versteigerungen aktiv.
Sobald neue Verfahren freigegeben werden, erscheinen sie hier.
Inserat einsehen
Wählen Sie ein Fahrzeug. Alle Daten, Bilder und der Standort sind hinterlegt.
Mit Discord anmelden
Zustellung & Identifizierung über Discord gem. § 34 (2) ZPO. Ihre Gebote werden der Vollstreckungsakte zugeordnet.
Rechtsverbindlich bieten
Mindestgebot 50 % des Schätzwertes (§ 158 ZPO). Jedes Gebot wird im Pfändungsprotokoll vermerkt.
Zuschlag & Zahlung
Zahlung auf das Geschäftskonto der Justiz Rheinstadt (§ 156 ZPO). Versteigerung ohne Gewährleistung (§ 151 ZPO).
